PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGENBESTÄTIGUNG / BEGLAUBIGUNG / APOSTILLE

Es gibt Situationen, in denen die Übersetzung möglicherweise eine Bestätigung / Beglaubigung / Apostille benötigt, um die Echtheit der Dokumente oder die Richtigkeit der Übersetzung vor den verschiedenen Behörden oder Institutionen nachzuweisen.
Unsere Übersetzer sind offiziell zertifiziert und qualifiziert, übersetzte Dokumente zu beglaubigen.
Wir befassen uns mit der Legalisierung von von Übersetzern autorisierten Dokumenten beim Notar.
Wir beschäftigen uns mit der Apostille in der Präfektur und in der Notarkammer für die Dokumente, die dies erfordern.

Die beglaubigte Übersetzung ist eine bestätigte Übersetzung, die von einem Notar beglaubigt wird. Dabei beglaubigt der Notar die Unterschrift des Übersetzers, auf der Grundlage eines eingereichten Unterschriftsmusters. In der Praxis ist die beglaubigte Übersetzung die Bescheinigung eines Notars über die Echtheit der Unterschrift eines zugelassenen Übersetzers und den Besitz einer vom Justizministerium erteilten Übersetzungszulassung.
Übersetzungen, die möglicherweise beglaubigt werden müssen, sind Dokumente wie: Verträge jeglicher Art, Gesellschaftsverträge, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, verschiedene Urkunden, Transportdokumente, Rechnungen, notarielle Urkunden (Vollmachten, Erklärungen usw).

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