PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGENBERATUNG
Anerkennung in Rumänien von im Ausland erworbenen Abschlüssen (zu den wichtigsten außerhalb Rumäniens erworbenen Abschlüssen, die in Rumänien anerkannt werden können, gehören: Anerkennung des Hochschulunterrichtes, der Doktordiplome, des Hochschulabschlusses bzw. der Weiterbildung nach dem Hochschulabschluss, des Abiturzeugnisses, der postsekundären Weiterbildung).
Erhalt einer "Werterklärung" (um ein Studium fortzusetzen oder das Verfahren zur Anerkennung und Gleichstellung von Diplomen in Italien einzuleiten, benötigen Sie ein Dokument namens "Werterklärung"). Die "Werterklärung" ist ein Dokument in italienischer Sprache, das nur über das italienische Konsulat in Bukarest erledigt werden kann, und den Wert eines Studienzeugnisses angibt, das von einer Person in einem anderen Bildungssystem als dem italienischen erworben wurde.
Erhalt der Konformitätserklärung vom Gesundheitsministerium (auf der Grundlage der Konformitätserklärung wird die Regulierung bestimmter in Rumänien erworbener Berufe und Qualifikationen vereinfacht wie z. B. Arzt, Krankenschwester, Hebamme, aber auch Architekt, um die Tätigkeit in den Mitgliedstaaten auszuüben).
Vorbereitung der Akte, um die Konformitätsbescheinigung für Berufe und Qualifikationen zu erwerben, die in Rumänien nicht reguliert sind.
Einreichen eines Antrags auf Kindergeld in einem EU-Mitgliedstaat.
Erwerbstätigkeit/Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat.
Erhalt der Konformitätserklärung vom Gesundheitsministerium (auf der Grundlage der Konformitätserklärung wird die Regulierung bestimmter in Rumänien erworbener Berufe und Qualifikationen vereinfacht wie z. B. Arzt, Krankenschwester, Hebamme, aber auch Architekt, um die Tätigkeit in den Mitgliedstaaten auszuüben).
Vorbereitung der Akte, um die Konformitätsbescheinigung für Berufe und Qualifikationen zu erwerben, die in Rumänien nicht reguliert sind.
Einreichen eines Antrags auf Kindergeld in einem EU-Mitgliedstaat.
Erwerbstätigkeit/Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat.
